Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstigen rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Sonderbestellungen

Objektbezogene Sonderbestellungen, die auch einer speziellen Fertigung unterliegen, können nicht storniert und auch nicht zurückgegeben werden (z. B. Briefkästen, Zählerschränke).

4. Preise

Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Preise gebunden. Alle in der Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ab einem Auftragswert von 500 Euro netto beliefern wir Sie porto- und verpackungsfrei, darunter wird eine Aufwandspauschale von 8 Euro erhoben. Versand von Sperrgut wird separat nach Aufwand berechnet.

Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als 3 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht. Für den Fall einer erhöhten Kursnotierung für Kupfer sind wir berechtigt einen angemessenen zusätzlichen Kupferzuschlag zu erheben.

5. Lieferung

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten sowie der Abklärung aller technischen Fragen und setzen die Erfüllung aller anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des Käufers voraus.

Sie verstehen sich stets ausschließlich der Transportdauer. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportversicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anforderungen, etc.) oder durch den Vorlieferanten, sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, steht dem Käufer ein Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen zu. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit.

6. Teillieferungen

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

7. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

8. Gewährleistung

Wir gewähren auf alle Produkte eine Garantie von sechs Monaten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Garantie gilt ab Verkaufsdatum an den Käufer.

Bei Garantieleistungen hat der Käufer hierüber Nachweis zu führen, und zwar in Form einer Rechnungskopie. Werden die Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Wird von dem Käufer ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht, erfolgt in Verbindung mit dem Hersteller entweder eine Nachbesserung oder Neulieferung. Der Käufer hat hierzu das fehlerhafte Gerät im Originalkarton uns in geeigneter Weise zu übergeben.

Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Ein Mängelanspruch ist außerdem ausgeschlossen, wenn der Käufer es versäumt hat, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren.

Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Klauseln enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere gelieferten Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche auch bei Folgeschäden jeglicher Art aus.

9. Produkthaftung

Kosten für Produktmängel und für die evtl. daraus entstehenden Folgeschäden werden von uns nicht übernommen.

10. Eigentumsvorbehalt / verlängerter Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets beim Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) an uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich.

Geräte, an denen uns Miteigentum zusteht, werden nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder sonstige Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.

Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.

Der Käufer verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

11. Zahlung

Grundsätzlich erfolgt die Lieferung, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, per Nachnahme. Bei Lieferung auf Rechnung müssen die Modalitäten gesondert vereinbart werden. Sollte der Käufer die gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhalten, so erfolgen weitere Belieferungen ohne Ankündigung per Nachnahme mit Berechnung der dafür anfallenden Kosten.

Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Im Falle des Verzuges des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% -Punkten über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht eingelöst wird oder die Zahlungen eingestellt werden, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Rechtsschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, zur Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

Gerät der Käufer in Verzug, entfällt sofort die Skonto- und Bonusregelung. Es gibt keinerlei rechtliche Ansprüche.

12. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sind gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und für Rechtsbeziehungen mit dem europäischen Ausland Einheitliche Kaufgesetz (EKG).

Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person ist, wird Dresden ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten bestimmt. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.



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